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   OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98   

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OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98 (https://dejure.org/2007,2075)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 11.06.2007 - 4 N 1359/98 (https://dejure.org/2007,2075)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 (https://dejure.org/2007,2075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7; ThürKAG § 7a; ThürKO § 21 Abs 1 S 2; ThürKO § 129 Abs 1 S 2 Nr 1; ThürBekVO § 1 Abs 3; ThürBekVO § 1 Abs 4; ThürBekVO § 1 Abs 5; ThürBekVO § 2 Abs 1; ThürBekVO § 6 S 1... ; GG Art 3; GG Art 105; BauGB § 30; BauGB § 34; BauGB § 35; BauGB § 127 Abs 2; BauGB § 242 Abs 9
    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; wiederkehrender Straßenausbaubeitrag; Abrechnungseinheit; Abrechnungsgebiet; Amtsblatt; Ausgabetag; Außenbereichsstraßen; Beitrag; Bekanntmachung; Bestimmtheit; Bezugsbedingungen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; Begriffsbestimmung der "Ortsstraßen" in § 7 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG); Anforderungen an die Festlegung einer Abrechnungseinheit in einer Satzung über die Erhebung ...

  • Judicialis

    ThürKAG § 7 Abs. 1 Satz 3; ; ThürKAG § 7a; ; GG Art. 105; ; BauGB § 127; ; BauGB § 242 Abs. 9; ; ThürBekVO § 3 Abs. 2 Satz 4

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1383 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (41)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2002 - 2 M 68/02
    Auszug aus OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
    a) Zunächst ist festzustellen, dass die Abrechnungseinheiten bei der Erhebung wiederkehrender Beiträge gemäß § 7a Abs. 3 Satz 3 ThürKAG zwingend durch Satzung zu bestimmen sind (vgl. auch OVG LSA; Beschluss vom 03.07.2002, 2 M 68/02, zitiert nach Juris).

    Die so gekennzeichneten Grenzen müssten aus der Satzung und/oder dem Plan der Abrechnungseinheit für die Beitragspflichtigen hinreichend sicher und ohne besondere Schwierigkeiten erkennbar sein (Beschluss vom 03.07.2002, 2 M 68/02, zitiert nach Juris).

    Ebenso ist es zulässig, der Satzung einen Plan als Anlage beizufügen (so zur vergleichbaren Bezeichnung des Sanierungsgebiets: BVerwG, Beschluss vom 25.02.1993, 4 NB 18/92, NVwZ-RR 1993, S. 457; vgl. auch OVG-LSA, Beschluss vom 03.07.2002, a. a. O.).

    Hierbei sind - wie in anderen Rechtsgebieten - wegen der notwendigen Bestimmtheit der Festsetzung und im Hinblick darauf, dass Straßenflurstücke geteilt und verschiedenen Abrechnungseinheiten zugewiesen werden könnten, durchaus strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. OVG-LSA, Beschluss vom 03.07.2002, a. a. O., zur Abrechnungseinheit bei wiederkehrenden Beiträgen; ThürOVG, Beschluss vom 17.05.2004, 1 EN 1049/03, zu den Grenzen einer Veränderungssperre, wenn bei der Bekanntmachung des Plans die Flurstücksnummern nicht erkennbar sind und die namentlich aufgezählten Flurstücke nicht mit der vollen Fläche im Geltungsbereich liegen; HessVGH, Beschluss vom 22.10.1991, 4 N 670/88, zitiert nach Juris, zur Offenlegung eines Bebauungsplan-Entwurfs in verkleinertem, nicht feststellbarem Maßstab).

    Denn der Normtext steht zumindest teilweise im Widerspruch zur als Anlage beigefügten Karte, in der offenbar auch Straßenflächen im Übergang zum Außenbereich sowie vollständig im Außenbereich liegende Grundstücke den Abrechnungseinheiten zugeschlagen wurden (vgl. OVG-LSA, Beschluss vom 03.07.2002, a. a. O.).

  • VG Weimar, 23.07.2002 - 3 K 546/99

    Ausbaubeiträge; Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte (1 Band), die beigezogene Gerichtsakte des Verfahrens 3 K 546/99.We und die beigezogenen Behördenvorgänge (3 Ordner, 1 Heftung) Bezug genommen, die Gegenstand der Beratung waren.

    c) Allerdings ist die angegriffene Satzung unwirksam, weil die Veröffentlichung der Ausgangssatzung vom 02.06.1996 ohne gültige Bekanntmachungsregelung erfolgte und damit auch die Bekanntmachung der angegriffenen Änderungssatzung vom 02.07.1997 fehlschlug (vgl. auch VG Weimar, Urteil vom 23.07.2002, beigezogene Akte 3 K 546/99.We, auch in Juris).

    Das ist nur der Fall, wenn die Verkehrsanlagen in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen (amtl. Begründung LT-Drucks. 1/3357; VG Weimar, Urteil vom 23.07.2002, a. a. O.).

    Literatur - soweit sie wiederkehrende Beiträge nicht grundsätzlich ablehnt - und Rechtsprechung haben darauf im Wesentlichen Bezug genommen (Ritthaler, a. a. O., Anm. 2; Kohlhaas u. a., Kommunalabgabenrecht in Rheinland-Pfalz, § 10 Rdnr. 53; VG Meiningen, Beschluss vom 02.02.2001, 1 E 187/00.Me; VG Weimar, Urteil vom 23.07.2002, 3 K 546/99.We, Juris; OVG-LSA, Urteil vom 13.01.2005, 4/2 K 36/03, zitiert nach Juris).

    Der Senat ist der Auffassung, dass der räumliche Zusammenhang nach Wortlaut und Systematik des § 7a Abs. 3 Satz 1 ThürKAG keine verkehrsmäßige Verbindung erfordert, weil die verkehrstechnische Verflechtung durch das Tatbestandsmerkmal des funktionalen Zusammenhangs vorausgesetzt wird (so wohl auch VG Weimar, Urteil vom 23.07.2002, a. a. O.; Oehler, ThürKAG, Stand 11/2006, Anm. 2).

  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
    Das Bundesverfassungsgericht habe im Beschluss vom 05.07.1972 (BVerfGE 33, 265) eindeutig festgestellt, dass das Wegenetz einer gesamten Gemeinde oder Stadt keine Einheit im Sinne von § 130 Abs. 2 BBauG bilde, weil nicht sämtliche Straßen in einem derart engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stünden, dass sie für die Erschließung eine Einheit bildeten.

    So hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 05.07.1972 (2 BvL 6/66 u. a., BVerfGE 33, 265) bei der Prüfung, ob die landesrechtliche Bestimmung von Hamburg über die Ermittlung des Beitrags nach Einheitssätzen mit dem bundesrechtlichen BauGB vereinbar ist, ausgeführt, dass das Wegenetz einer ganzen Stadt keine Einheit in diesem Sinne bilden könne, weil nicht sämtliche Straßen in einem derart engen räumlichen und funktionellen Zusammenhang zu den herangezogenen Grundstücken stünden.

    Der von der Antragstellerin angeführte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.1972 (2 BvL 6/66 u. a., BVerfGE 33, 265 [299 ff.]) macht hier keine gegenteilige Vorgabe.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93

    Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
    Hierbei kommt den Gemeinden ein normgeberischer Wertungsspielraum zu, der gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist (vgl. OVG Rh.-Pfalz, Urteil vom 08.10.1993, 10 C 10237/93, zitiert nach Juris, noch zu § 13 Abs. 2 KAG Rh.-Pfalz a. F.).

    Auch wenn der Tatbestand einer Fallgruppe erfüllt ist, entbehrt dies nicht der Prüfung, ob im Einzelfall tatsächlich ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang vorliegt (vgl. VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE, zitiert nach Juris; ebenso Hinweise des Thüringer Innenministeriums zur Anwendung des ThürKAG, ThürStAnz. 2005, S. 567, Nr. 8.3; OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 08.10.1993, 10 C 10237/93; zitiert nach Juris, zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 KAG Rhl.-Pf a. F.).

    Diese Straßen könnten beispielsweise als Ring um ein Netz von Verkehrsanlagen herum- oder durch ein solches Netz hindurchführen (Urteil vom 08.10.1993, 10 C 10237/93, a. a. O.; Urteil vom 25.04.1995, 6 A 12289/94, zitiert nach Juris).

  • VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99

    Ausbaubeiträge; wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen; wiederkehrende

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
    Auch wenn der Tatbestand einer Fallgruppe erfüllt ist, entbehrt dies nicht der Prüfung, ob im Einzelfall tatsächlich ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang vorliegt (vgl. VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE, zitiert nach Juris; ebenso Hinweise des Thüringer Innenministeriums zur Anwendung des ThürKAG, ThürStAnz. 2005, S. 567, Nr. 8.3; OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 08.10.1993, 10 C 10237/93; zitiert nach Juris, zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 KAG Rhl.-Pf a. F.).

    Sie hat, anders als etwa nach der Rechtslage in Rheinland-Pfalz, nicht die Möglichkeit, innerhalb des Gemeindegebiets sowohl einmalige als auch wiederkehrende Beiträge zu erheben (vgl. insoweit VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE; Hinweise des Thüringer Innenministeriums zur Anwendung des ThürKAG, § 7a, Anm. 8.1).

    Zu diesen besonders bevorteilten Grundstücken gehören auch baulich nicht nutzbare Grundstücke im Außenbereich, die z. B. nur einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zugänglich sind, aber für die gleichwohl die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39; Beschluss vom 09.05.2000, 4 ZEO 946/98, LKV 2000, S. 548; VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE, zitiert nach Juris; ebenso zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG-LSA, Beschluss vom 05.06.2003, 2 L 28/03, bejahend; anders offenbar Urteil vom 13.01.2005, 4/2 K 36/03, unter Bezugnahme auf OVG Rhl.-Pf.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 2 K 36/03
    Auszug aus OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
    Literatur - soweit sie wiederkehrende Beiträge nicht grundsätzlich ablehnt - und Rechtsprechung haben darauf im Wesentlichen Bezug genommen (Ritthaler, a. a. O., Anm. 2; Kohlhaas u. a., Kommunalabgabenrecht in Rheinland-Pfalz, § 10 Rdnr. 53; VG Meiningen, Beschluss vom 02.02.2001, 1 E 187/00.Me; VG Weimar, Urteil vom 23.07.2002, 3 K 546/99.We, Juris; OVG-LSA, Urteil vom 13.01.2005, 4/2 K 36/03, zitiert nach Juris).

    Zu diesen besonders bevorteilten Grundstücken gehören auch baulich nicht nutzbare Grundstücke im Außenbereich, die z. B. nur einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zugänglich sind, aber für die gleichwohl die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39; Beschluss vom 09.05.2000, 4 ZEO 946/98, LKV 2000, S. 548; VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE, zitiert nach Juris; ebenso zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG-LSA, Beschluss vom 05.06.2003, 2 L 28/03, bejahend; anders offenbar Urteil vom 13.01.2005, 4/2 K 36/03, unter Bezugnahme auf OVG Rhl.-Pf.).

    Hierunter ist im Hinblick auf die terminologisch belegten Begriffe der bauplanungsrechtliche Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu verstehen (vgl. insoweit OVG-LSA, Urteil vom 13.01.2005, 4/2 K 36/03, zitiert nach Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
    Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt, wenn der Zugang zu dem sonstigen Verkehrsnetz in eine oder mehrere gleiche Richtungen nicht lediglich durch eine Straße mit Bündelungsfunktion, sondern durch mehrere Verkehrsanlagen dieser Art vermittelt werde (OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 18.03.2003, 6 C 10580/02, NVwZ-RR 2003, 591; Urteil vom 25.11.2003, 6 A 10631/03, zitiert nach Juris).

    Außerdem wird es, wie das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.03.2003 (a. a. O.) deutlich macht, schwierig, mit der gemeinsamen Angewiesenheit auf eine Verkehrsanlage von größerer Verkehrsbedeutung einen funktionalen Zusammenhang zu begründen, wenn ein Gebiet durch mehrere Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung in verschiedene Richtungen verlassen bzw. aus verschiedenen Richtungen erreicht werden kann.

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
    Derjenige, der aus einer öffentlichen Einrichtung besonderen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll auch zu deren Kosten beitragen (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26.05.1976, 2 BvR 995/75, BVerfGE 42, 223 [227 f.], m. w. Nw.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Beschluss vom 26.05.1976 ausdrücklich festgestellt, der Charakterisierung der Abgabe als Beitrag stehe nicht entgegen, dass sie laufend erhoben werde (Beschluss des Zweiten Senats vom 26.05.1976, 2 BvR 995/75, BVerfGE 42, 223 [229]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
    Im Wortlaut des § 7a Abs. 1 ThürKAG kommt die gesetzgeberische Absicht zum Ausdruck, wiederkehrende Beiträge als Gegenleistung für den besonderen Vorteil zu erheben, der sich aus der Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu einer zusammengefassten Einheit von mehreren Verkehrsanlagen ergibt (vgl. zum dortigen Landesrecht OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 25.11.2003, 6 A 10631/03, zitiert nach Juris).

    Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt, wenn der Zugang zu dem sonstigen Verkehrsnetz in eine oder mehrere gleiche Richtungen nicht lediglich durch eine Straße mit Bündelungsfunktion, sondern durch mehrere Verkehrsanlagen dieser Art vermittelt werde (OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 18.03.2003, 6 C 10580/02, NVwZ-RR 2003, 591; Urteil vom 25.11.2003, 6 A 10631/03, zitiert nach Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
    Auszug aus OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
    Allerdings hält der Senat nicht für erforderlich, dass alle Straßen einer Abrechnungseinheit auch untereinander technisch aufeinander angewiesen sein müssten (zu Sackgassen, die untereinander nicht verbunden sind, vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.10.2001, 6 C 10292/01.OVG, zitiert nach Juris).

    Straßen, für die vor der Erhebung wiederkehrender Beiträge einmalige Beitragspflichten gemäß § 7 Abs. 1 ThürKAG entstanden sind, sind bei gegebenem räumlichen und funktionalen Zusammenhang grundsätzlich in die Abrechnungseinheit einzubeziehen (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.10.2001, 6 C 10292/01.OVG, zitiert nach Juris).

  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1975 - II A 1105/73
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1995 - 6 A 12289/94
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 10.80

    Begriff der "geschlossenen Ortslage"

  • OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1499/04

    Ausbaubeiträge; Gemeindliche Pflicht zum Erlass einer Satzung über die Erhebung

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

  • BVerwG, 25.02.1993 - 4 NB 18.92

    Sanierungssatzung; Ausgleichsbetrag; Bezeichnung des Sanierungsgebiets;

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58

    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der

  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04

    Erschließungsbeiträge; Zum „technischen Ausbauprogramm" und zu den

  • OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98

    Ausbaubeiträge; Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beitragsbescheid als mit

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2004 - 9 LA 161/04

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr; Begriff der

  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 96.66

    Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der

  • OVG Thüringen, 26.01.2000 - 4 N 952/97

    Gebühren; Gebühren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Adressat; Drittschutz;

  • VGH Hessen, 22.10.1991 - 4 N 670/88

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen eines Verfahrensfehlers (Auslegung des

  • OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02

    Erhebung einer Zweckverbandsumlage, Verwaltungsverfahrensrecht; Zweckverband;

  • OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der

  • OVG Thüringen, 22.05.2002 - 4 EO 805/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Ausbaubeitrag; Beitragsrecht;

  • VG Meiningen, 04.03.2002 - 1 E 583/00
  • VG Augsburg, 21.09.2006 - Au 2 K 04.1658
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2003 - 2 L 28/03
  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

  • OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

  • BVerwG, 23.09.1997 - 4 BN 17.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsschutzinteresse bei Normenkontrollklage nach

  • OVG Thüringen, 08.03.2011 - 4 EO 1364/10

    Bekanntmachungsvermerk auf gesondertem Blatt; zeichnerische Festlegung einer

    Die Vorschrift gehört nicht zu den zwingend zu beachtenden Formanforderungen, die an die Bekanntmachung von Satzungen zu stellen sind (hierzu: Senatsurteile vom 1. Oktober 2002 - 4 N 771/01 - LKV 2003, 237 und vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 - ThürVGRspr.

    2008, 113 = ThürVBl 2008, 8-18).

    Diese Vorgehensweise entspricht im Grundsatz § 7a Abs. 3 Satz 3 ThürKAG und ist deshalb nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 - a. a. O. und Senatsbeschluss vom 24. September 2007 - 4 EO 1315/04 - S. 6).

    Wie der Senat hierzu grundlegend ausgeführt hat (vgl. das Senatsurteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 - a. a. O.) ist bei der Bestimmung der zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Verkehrsanlagen als notwendiger Bestandteil einer Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge zu unterscheiden zwischen der (Festlegung der) Abrechnungseinheit und dem Abrechnungsgebiet: Anknüpfungspunkt für die Erhebung wiederkehrender Beiträge nach § 7a Abs. 1 ThürKAG ist die Verbindung mehrerer Verkehrsanlagen, insbesondere Straßen zu einer Abrechnungseinheit.

    10 erkennbar sein, welche Straßen zur Abrechnungseinheit und welche Grundstücke zum Abrechnungsgebiet gehören (hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 - a. a. O.).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Verkehrsanlagen in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 - a. a. O.).

    Dies ist dann zu bejahen, wenn die Straßen ein Verkehrsnetz bilden, das der Erschließung eines abgegrenzten Gebiets dient und dadurch die Nutzbarkeit der anliegenden Grundstücke in einer besonderen, vom Allgemeingebrauch des übrigen Straßennetzes abgehobenen Weise gewährleistet oder verbessert (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 - a. a. O.).

    Indiz für eine solche spezifische Verkehrsfunktion kann dabei eine Situation sein, in der ein Netz von kleineren Straßen durch eine oder mehrere Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen wird (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Hieraus ist zu schließen, dass "Verkehrsanlagen" in § 6b Abs. 1 Satz 1 NKAG a. F./§ 6c Abs. 1 Satz 1 NKAG n. F. "ihre" (also die gemäß §§ 48, 47 NStrG in der Straßenbaulast der Gemeinden stehenden) "öffentlichen" (also für den öffentlichen Verkehr gewidmeten; vgl. OVG RP, Urteil vom 11.12.2012 - 6 A 10818/12 - juris Rn. 22, 23) Verkehrsanlagen meint, die bereits erstmals endgültig hergestellt und deshalb aus dem Anwendungsbereich des Erschließungsbeitragsrechts entlassen sind (vgl. zur letzten Voraussetzung auch Thür OVG, Urteil vom 11.6.2007 - 4 N 1359/98 - juris Rn. 60).

    Probleme bei der textlichen Beschreibung können sich allerdings beispielsweise im Übergang von der geschlossenen Ortslage zum Außenbereich ergeben (vgl. ThürOVG, Urteil vom 11.6.2007 - 4 N 1359/98 - juris Rn. 37).

    Die Festlegung der Abrechnungseinheit ist auch durch einen der Satzung angefügten und zum Satzungsbestandteil erklärten Plan möglich, in dem zeichnerisch die beitragsfähigen, öffentlich gewidmeten Verkehrsanlagen in ihrer genauen Länge und ggf. mit ihren beitragsfähigen Teileinrichtungen markiert werden, so dass eine zweifelsfreie Zuordnung möglich ist (vgl. ThürOVG, Urteil vom 11.6.2007 - 4 N 1359/98 - juris Rn. 37).

    Das reicht aber selbst für diesen Beitragspflichtigen nicht aus, weil er sich auch Kenntnis darüber verschaffen können muss, welche Straßen zur Abrechnungseinheit und welche anderen Grundstücke zum Verteilungsgebiet gehören (so auch ThürOVG, Urteil vom 11.6.2007 - 4 N 1359/98 - juris R. 38).

    Dem Gemeinderat, der mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Straßenverkehr in der Gemeinde und der typischen tatsächlichen Nutzung der Straßen vertraut ist, steht bei der Bildung von Abrechnungseinheiten ein Gestaltungsermessen zu, in dessen Ausübung der Satzungsgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen für die Bildung von Abrechnungseinheiten in den Blick zu nehmen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.6.2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - juris Rn. 63), teilweise auch bezeichnet als Einschätzungsspielraum (vgl. OVG RP, Urteil vom 24.2.2016 - 6 A 11031/15 - juris Rn. 26) bzw. als normgeberischer Wertungsspielraum (vgl. ThürOVG, Urteil vom 11.6.2007 - 4 N 1359/98 - juris Rn. 25).

  • VG Weimar, 23.04.2009 - 1 K 1161/07

    Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

    Entgegen der Ansicht des Klägers folgt die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Bescheide jedoch nicht bereits daraus, dass gegen § 7 a Abs. 1 Satz 1 ThürKAG, auf dem die Straßenausbaubeitragssatzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentliche Verkehrsanlage der Beklagten beruht, erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. Klaus Halter, Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag, 2006, 116 ff., 167; zum Diskussionsstand: Ritthaler, ThürKAG, § 7a Anm. 1., S. 20 m.w.N.; Kraft-Zörcher, ThürVBl. 1999, 55, 57 f.; Driehaus, Kommunalgabenrecht, Bd. 2, § 8 Rdz. 8c und ders., ThürVBl. 1995, 7 ff.; offengelassen in: VG Weimar, Urteil vom 30. Mai 2000, - 3 K 1418/97.We - und VG Meiningen, ThürVGRspr. 2001, S. 110, 112) bestünden (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Urteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 -, [...]; OVG Koblenz, Urteil vom 25. November 2003 - 6 A 10631/03 -, [...]; offen: OVG Magdeburg, Urteil vom 13. Januar 2005 - 4/2 K 36/03 -, [...]).

    Zu den zwingenden Bestandteilen speziell einer solchen Satzung für die Erhebung wiederkehrender Beiträge gehört die Festlegung der Abrechnungseinheit in der Satzung (vgl. § 7a Abs. 3 Satz 2 ThürKAG; vgl. Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Urteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 -, [...]; VG Weimar, Beschluss vom 2. August 2004 - 3 E 118/04.We).

    Nach der Rechtsprechung kann die Festlegung der Abrechnungseinheiten aber sowohl textlich als auch durch eine Karte erfolgen ( Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 -, [...]; OVG Koblenz, Urteil vom 16. November 2000 - 6 A 10411/00 -, [...] ).

    Der veröffentliche Plan der Abrechnungseinheiten muss nach dem gewählten Maßstab geeignet sein, die Zugehörigkeit einer Verkehrsanlage zu einem Abrechnungsgebiet zweifelsfrei erkennen zu lassen und die Abgrenzung des Kreises der Beitragspflichtigen durch parzellenscharfe Darstellung der Abrechnungseinheit in ihren äußeren Grenzen zu gewährleisten (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 -, [...]; VGH Kassel, Urteil vom 22. Oktober 1991 - 4 N 670/88 -, [...]; OVG Magdeburg, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 2 M 68/02 -, [...]; Beschluss vom 11. November 2004 - 2 L 473/04 -, [...]; VG Magdeburg, Beschluss vom 12. November 2003, [...]; VG Trier, Urteil vom 31. Juli 2008, 2 K 226/08.TR -, [...]).

    Die Erhebung von (wiederkehrenden) Ausbaubeiträgen kommt nur für solche Einrichtungen in Betracht, die bereits endgültig hergestellt waren ( Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 -, [...]; VG Trier, Urteil vom 31. Juli 2008, 2 K 226/08.TR -, [...]).

  • OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07

    Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass

    Aus dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung folgt ein Verbot der Doppelbelastung oder Doppelveranlagung (ThürOVG, Urteil vom 11.06.2007 - 4 N 1359/98 -ThürVBl. 2008, 8, 12 f. zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    Daher reicht es aus, wenn die nachträglich in Kraft getretenen Fassungen der SFW Rechtmäßigkeitszweifeln unterliegen, die nicht offensichtlich unbegründet sind, so dass eine Rechtsverletzung durch die vorhergehende Satzung noch als möglich erscheint (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 11.06.2007 - 4 N 1359/98 -).

    Wird in der Hauptsatzung das Amtsblatt als Bekanntmachungsform bestimmt, ist ein Abweichen hiervon nur ausnahmsweise zulässig (so § 1 Abs. 4 Satz 1 ThürBekVO), nämlich in den ausdrücklich geregelten Fällen des § 1 Abs. 4 Satz 2 ThürBekVO wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse (hierzu bereits das Senatsurteil vom 11.06.2007 - 4 N 1359/98 -).

  • VG Meiningen, 07.03.2012 - 1 E 41/12

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Satzung über wiederkehrende

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.06.2007 (4 N 1359/98 -, ThürVBl 2008, 8) entschieden, dass mit dem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag nach § 7 a ThürKAG bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift greifbare Sondervorteile abgegolten werden und es sich deshalb um einen kommunalen Beitrag mit Entgeltcharakter handelt, der in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fällt, nicht hingegen um eine Steuer, für die nach Art. 105 GG der Bund zuständig wäre.

    Diese Vorgehensweise entspricht § 7 a Abs. 3 Satz 3 ThürKAG a. F. und ist deshalb nicht zu beanstanden (vgl. ThürOVG, U. v. 11.06.2007, a. a. O. und B. v. 08.03.2011 - 4 EO 1364/10 -, Juris).

    Es werde jedoch schwierig, mit der gemeinsamen Angewiesenheit auf eine Verkehrsanlage von größerer Verkehrsbedeutung einen funktionalen Zusammenhang zu begründen, wenn ein Gebiet durch mehrere Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung in verschiedene Richtungen zu verlassen bzw. aus verschiedenen Richtungen erreichbar sei (ThürOVG, U. v. 11.06.2007, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgericht (U. v. 11.06.2007, a. a. O.) können nur solche Straßen in die Abrechnungseinheit einbezogen und damit Teil einer Abrechnungseinheit werden, die zuvor im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB erstmals hergestellt worden waren, mithin "fertige" Straßen sind.

  • OVG Thüringen, 29.06.2009 - 4 EO 217/09

    Ausbaubeiträge; Unzureichende Festlegung der Abrechnungseinheit für

    Der Senat hat zur Frage, wie eine Satzungsregelung über die festgesetzten Abrechnungseinheiten beschaffen sein muss und bekannt zu machen ist, im Urteil vom 11.06.2007 grundlegend Stellung genommen (4 N 1359/98, amtl. Abdruck S. 19 ff., ThürVGRspr 2008, S. 113 ff.; vgl. auch Beschluss vom 24.09.2007, 4 EO 1315/04, amtl. Abdruck S. 4 ff., veröffentlicht auf der Internetseite des Gerichts www.thovg.thueringen.de):.

    Eine solche Regelung ist möglich; allerdings ist die Gemeinde dazu nicht verpflichtet, weil sich die Beitragserhebungspflicht nur auf Ortsstraßen erstreckt (§ 7 Abs. 1 Satz 3 ThürKAG), d. h. auf Straßen oder Teilflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11.06.2007, a. a. O., amtl. Abdruck S. 35).

    Allerdings müsste die Antragsgegnerin in einem etwaigen Hauptsacheverfahren ggf. nicht nur vage erklären, sondern substantiiert darlegen können, ob die Straßen, die sie in die Abrechnungseinheit aufgenommen hat, überhaupt bereits hergestellte Straßen im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB waren, und falls dies zu bejahen ist, ob Maßnahmen an den jeweiligen Straßen nach den einschlägigen rechtlichen Grundsätzen dem Erschließungs- oder dem Straßenausbaubeitragsrecht unterfallen (vgl. zu den Maßstäben BVerwG, Urteil vom 11.07.2007, 9 C 5/06, BVerwGE 129, 100; zur Frage, welche Straßen in die Abrechnungseinheit einbezogen werden können und mit welchen Maßgaben s. Urteil des Senats vom 11.06.2007, a. a. O., amtl. Abdruck S. 38-40).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13

    Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag

    Der Zugang und die Zufahrt zu einem in sich geschlossenen und aufeinander aufbauenden System von Verkehrsanlagen, das durch erforderliche straßenbauliche Maßnahmen in einem verkehrsfähigen Zustand erhalten wird, begründet durch die damit eröffnete Möglichkeit der Inanspruchnahme einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil für alle Beitragspflichtigen innerhalb der öffentlichen Einrichtung (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. Dezember 2007 - 4 L 276/05 -, a.a.O.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 24. Februar 2012 - 6 B 11492/11 -, m.w.N.; OVG Thüringen, Urt. v. 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 2 LB 6/19

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau

    Grundsätzlich kann ein räumlicher Zusammenhang durch topographische und naturräumliche Gegebenheiten, Baugebietsgrenzen, Bahnanlagen, sonstige Trassen, große unbebaute Flächen, Parkanlagen begrenzt bzw. hergestellt werden (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 - juris, Ls 3 und Rn. 48; dazu auch OVG Koblenz, Urteile vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02 - juris, Ls 3 und Rn. 30 f. zu § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG a.F. und vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14 - juris, Rn. 18, nach denen der räumliche Zusammenhang als eine von der konkreten Lage der Verkehrsanlagen her gegebene verkehrsmäßige Verbindung umschrieben wird, wie sie grundsätzlich nur in kleineren Gemeinden, Stadt- und Ortsteilen vorliegt; im Übrigen durch topographische Gegebenheiten, Bahnanlagen, aber auch einheitliche Baugebiete begrenzt sein kann; siehe aber auch BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 58, 62 und 64).
  • VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11

    Bekanntmachung einer Verbandssatzung auf der Grundlage einer Eilfallregelung

    Der 4. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat bereits im Urteil vom 11.06.2007 - 4 N 1359/98 - eine Bekanntmachungsregelung, die "bei Dringlichkeit" eine von der Hauptbekanntmachungsform abweichende Bekanntmachung vorsah, als unwirksam angesehen und dazu ausgeführt: "Zu den Bekanntmachungsmängeln kommt hinzu, dass die Bekanntmachungsregelung in dieser Satzung materiell unwirksam war.

    Demgegenüber schreibt § 1 Abs. 4 Satz 3 ThürBekVO vor, dass die ordnungsgemäße Bekanntmachung unverzüglich nachzuholen ist (Senatsurteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 -, ThürVBl. 2008, S. 8, 11; vgl. auch Urteil vom 24. September 2007 - 4 N 70/03 -, S. 9 ff; Beschluss vom 15. September 2004 - 4 ZKO 654/03 -).".

    Während der Begriff des "Eilfalls" auf die Dringlichkeit einer Regelung abstellt, die gegebenenfalls nur anhand der Kenntnis interner Verwaltungsvorgänge festgestellt werden kann, beschreiben die Begriffe "Naturereignis" und "unabwendbares Ereignis" äußere Umstände, die - anders als die Eilbedürftigkeit oder Dringlichkeit des Normerlasses - regelmäßig für den Normadressaten wahrnehmbar sind (vgl. ThürOVG, U. v. 11.06.2007 - 4 N 1359/98 - S. 18 EU).

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08

    Erschließungsbeitrag für Teileinrichtung - Gehweg

  • OVG Thüringen, 30.04.2015 - 4 EO 52/15

    Persönliche Beitragspflicht des Zwangsverwalters

  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04

    Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung

  • OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03

    Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum

  • VG Cottbus, 28.05.2020 - 6 K 1241/17
  • VG Cottbus, 27.04.2020 - 6 K 76/16
  • VG Cottbus, 20.12.2018 - 6 L 166/18

    Schmutzwasserbeitrag

  • VG Potsdam, 26.04.2021 - 8 K 5044/16
  • VG Cottbus, 28.04.2020 - 6 L 198/18

    Schmutzwasserbeitrag

  • VerfGH Thüringen, 10.04.2013 - VerfGH 22/11

    Volksbegehren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 276/05

    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

  • VG Cottbus, 11.02.2020 - 6 K 2979/17
  • VG Cottbus, 16.03.2021 - 6 K 77/16

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 23.09.2020 - 6 L 635/19
  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 507/08

    Abgrenzung zwischen Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht

  • OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04

    Fehlerhafte Gründung eines Abwasserzweckverbandes; Normenkontrollantrag; Frist;

  • VG Cottbus, 16.08.2021 - 6 K 734/19
  • OVG Thüringen, 24.11.2009 - 4 EO 195/08

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge für eine teilweise beidseitig im

  • VG Gera, 18.11.2021 - 3 K 794/17

    Ausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 6 ZB 19.60

    Straßenausbaubeitrag

  • VG Cottbus, 14.07.2022 - 6 K 594/18
  • VG Cottbus, 26.08.2021 - 6 K 468/16
  • VG Cottbus, 26.08.2021 - 6 K 950/19
  • VG Potsdam, 05.03.2021 - 8 K 4437/16
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

  • VG Potsdam, 05.03.2021 - 8 K 4477/16
  • VG Cottbus, 27.10.2017 - 6 L 158/17

    Erhebung eines Schmutzwasseranschlussbeitrags; Grundsatz der Unzulässigkeit der

  • VG Meiningen, 06.06.2011 - 1 K 477/09

    Ungeteilte Erbengemeinschaft; Veranlagung eines Hinterliegergrundstückes;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Ausbaubeitragsrecht-wiederkehrende Beiträge

  • VG Cottbus, 25.02.2021 - 6 K 1996/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 EO 1315/04

    Ausbaubeiträge; Festlegung der Abrechnungseinheit für wiederkehrende

  • VG Cottbus, 29.12.2020 - 6 K 411/16
  • VG Cottbus, 14.12.2020 - 6 K 412/16
  • VG Gera, 14.08.2013 - 2 K 124/13

    Kommunalrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung einer Gemeinde über die Erhebung

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